3.1 Zuständige Stelle
Die Betriebsnummern werden vom Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Saarbrücken vergeben. Der BNS ist seitdem der erste Ansprechpartner für
- Arbeitgeber,
- Steuerberater,
- Krankenkassen,
- Gewerbeämter,
- Handelsregister und
- andere Institutionen,
wenn es um die Vergabe und Aktualisierung von Betriebsnummern geht.
Anschrift des Betriebsnummern-Service
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0800 4555520
E-Mail-Adresse: Betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de (> Unternehmen > Betriebsnummern-Service)
3.2 Betriebsnummernvergabe für besondere Betriebe
Grundsätzlich vergibt der Betriebsnummern-Service die Betriebsnummer.
Es gibt 3 Ausnahmefälle, in denen die Betriebsnummer bei einer anderen Institution zu beantragen ist:
- Privathaushalte, die noch nie eine Betriebsnummer erhalten haben und Arbeitnehmer ausschließlich auf Basis eines geringfügig entlohnten Minijobs beschäftigen. Für diese ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
- Knappschaftliche Betriebe (Gewinnung von Mineralien, z. B. Kohle) oder Betriebe, die Mitarbeiter in einem knappschaftlichen Betrieb einsetzen oder Mitarbeiter beschäftigen, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden. Für diese ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
- Betriebe der See-Berufsgenossenschaft. Für diese ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See, Bereich See-Krankenkasse, Hamburg, zuständig.
3.3 Form des Antrags
Eine Betriebsnummer kann ausschließlich auf elektronischem Weg beantragt werden. Der Antrag auf Betriebsnummern-Vergabe kann vom Arbeitgeber selbst oder von seinem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer gestellt werden.
3.4 Notwendige Daten für den Vergabeantrag
Für die Beantragung der Betriebsnummer sind insbesondere
- Name und Anschrift des Beschäftigungsbetriebs,
- Beschäftigungsart,
- die wirtschaftliche Tätigkeit,
- die Rechtsform und
- die in der gesetzlichen Unfallversicherung maßgebende Unternehmensnummer des Unternehmens, dem der Beschäftigungsbetrieb angehört,
elektronisch zu übermitteln.
3.5 Absendernummer
Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Datenübermittlung eine Absendernummer (Betriebsnummer des Arbeitgebers) zu verwenden. Die Absendernummer wird aufgrund eines elektronischen Antrags bei der Vergabe eines Zertifikats zur Sicherung der Datenübertragung von der zertifikatsausstellenden Stelle (Trustcenter der ITSG) vergeben.