Leitsatz

Vorstrafe des Geschäftsführers einer Verwaltungs-GmbH

 

Normenkette

(§ 21 WEG; Art. 12 GG)

 

Kommentar

  1. Die Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH wegen eines Vermögensdelikts spricht gegen die Weiterbestellung der GmbH als Verwalter. Vorliegend war die Strafe auch noch nicht getilgt oder tilgungsreif (vgl. hierzu KG v. 20.3.1989, 24 W 4238/88, NJW-RR 1989, 842 und KG v. 6.9.1993, 24 W 5948/92, ZMR 1994, 31; wie hier OLG Köln v. 25.5.2001, 16 Wx 15/01, ZMR 2002, 152 und BayObLG v. 12.03.1998, 2Z BR 8/98, ZMR 1998, 446).
  2. Eine solche Verurteilung führt allerdings nicht zu einem generellen "Berufsverbot" zu Lasten des Geschäftsführers (hier nur Reflex des WEG).
  3. Den Wohnungseigentümern ist es nicht zuzumuten, das Risiko der Zusammenarbeit mit einem einschlägig vorbestraften Verwalter einzugehen.
 

Link zur Entscheidung

(Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 30.10.2002, 2 W 149/02, ZMR 4/2003, 295 = ZfIR 7/2003, 290 mit Anm. Scheffler)

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