§§ 134 bis 136 (weggefallen)
§ 137 Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz
Nicht zum Betriebsvermögen gehören folgende Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz:
1. |
das Sonderverlustkonto, |
2. |
das Kapitalentwertungskonto und |
3. |
das Beteiligungsentwertungskonto. |
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