Leitsatz (amtlich)
Zahlt eine Familien-Personengesellschaft ein Lösegeld, um das Leben oder die Gesundheit des von Verbrechern entführten geschäftsführenden und beherrschenden Gesellschafters zu erhalten und dessen Freiheit wiederherzustellen, so darf diese Zahlung nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden und kann deshalb den Gewinn der Personengesellschaft nicht mindern.
Normenkette
EStG §§ 4, 12 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2
Fundstellen
Haufe-Index 413471 |
BStBl II 1981, 307 |
BFHE 1981, 240 |
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