Leitsatz (amtlich)
Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass eine Entscheidung auf der Verletzung einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk eines OLG hinaus erstreckt.
Normenkette
Verfahrensgang
LG Berlin (Entscheidung vom 19.09.2006; Aktenzeichen 13 O 574/05) |
Tenor
Die Revision gegen das am 7.6.2007 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des KG wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Wegen der Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 21.8.2008 Bezug genommen.
Fundstellen
Haufe-Index 2099077 |
BGHR 2009, 418 |
EBE/BGH 2009 |
MDR 2009, 402 |
WuM 2009, 139 |
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