Leitsatz (amtlich)

Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass eine Entscheidung auf der Verletzung einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk eines OLG hinaus erstreckt.

 

Normenkette

ZPO § 545 Abs. 1

 

Verfahrensgang

KG Berlin (Urteil vom 07.06.2007; Aktenzeichen 8 U 180/06)

LG Berlin (Entscheidung vom 19.09.2006; Aktenzeichen 13 O 574/05)

 

Tenor

Die Revision gegen das am 7.6.2007 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des KG wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Wegen der Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 21.8.2008 Bezug genommen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 2099077

BGHR 2009, 418

EBE/BGH 2009

MDR 2009, 402

WuM 2009, 139

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