Verfahrensgang
LG Wuppertal (Urteil vom 17.01.2005) |
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 16.03.2006; Aktenzeichen 2 BvR 547/06) |
Tenor
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 17. Januar 2005 aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts im Schuldspruch dahin geändert, dass die Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in den Fällen II. 1 und 2 der Urteilsgründe entfällt.
2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Unterschriften
Tolksdorf, Miebach, von Lienen, Becker, Hubert
Fundstellen
Dokument-Index HI2555092 |
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