Verfahrensgang

LG Köln (Urteil vom 16.05.2019)

 

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 16. Mai 2019 wird aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

 

Unterschriften

Franke, Eschelbach, Meyberg, Grube, Schmidt

 

Fundstellen

Dokument-Index HI13857730

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