Verfahrensgang

OLG Celle (Urteil vom 22.09.2022; Aktenzeichen 5 U 78/21)

LG Hannover (Entscheidung vom 26.04.2021; Aktenzeichen 12 O 142/19)

 

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 22. September 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:  1.061.373,59 €

Pamp                                                         Halfmeier                                               Jurgeleit

                             Graßnack                                                              Borris

 

Fundstellen

Haufe-Index 15940976

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge