Verfahrensgang
OLG Celle (Beschluss vom 10.10.2022; Aktenzeichen 14 U 28/22) |
LG Hannover (Entscheidung vom 02.02.2022; Aktenzeichen 14 O 181/21) |
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 10. Oktober 2022 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention auf Seiten der Beklagten entstandenen Kosten (§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 256.302,52 €
Pamp Kartzke Graßnack
Sacher Borris
Fundstellen
Haufe-Index 16374488 |
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