Verfahrensgang

LG Köln (Beschluss vom 29.04.2005; Aktenzeichen 1 T 102/05)

AG Köln (Aktenzeichen 71 IN 25/02)

 

Tenor

Der Antrag des Rechtsbeschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für sein Rechtsmittel gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. April 2005 wird abgelehnt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 2833584

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