Verfahrensgang
LG Gießen (Urteil vom 12.10.2009) |
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 12. Oktober 2009 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte hinsichtlich der Tat III d der Urteilsgründe des versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes und in den Fällen III a und III i der Urteilsgründe des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig ist; im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschriften
Rissing-van Saan, Fischer, Roggenbuck, Appl, Schmitt
Fundstellen
Dokument-Index HI2419826 |
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