Verfahrensgang
OLG Hamburg (Entscheidung vom 03.01.2023; Aktenzeichen 1 W 51/22) |
LG Hamburg (Entscheidung vom 26.10.2022; Aktenzeichen 335 O 100/22) |
Tenor
1. Das Ablehnungsgesuch der Klägerin gegen den Richter Guhling, Prof. Dr. Klinkhammer, Dr. Günter und Dr. Botur und die Richterin Dr. Krüger wird verworfen.
2. Der Antrag der Klägerin auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Abs. 1 ZPO).
Gründe
Gründe (zu 1):
Rz. 1
Über ein - wie im vorliegenden Fall - eindeutig unzulässiges oder rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch kann der Senat in der regulären Besetzung und unter Mitwirkung auch der abgelehnten Mitglieder entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).
Günter |
Klinkhammer |
Nedden-Boeger |
||
Botur |
Pernice |
Fundstellen
Dokument-Index HI15636661 |
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