Tenor

Die vom Amtsgericht – Strafrichter – Lörrach abgegebene Strafsache 31 Ds 95 Js 7250/06 wird zu dem beim Amtsgericht – Schöffengericht – Ludwigsburg rechtshängigen Verfahren 5 Ls 176 Js 78505/02 verbunden.

 

Gründe

Rz. 1

Das Amtsgericht – Schöffengericht – Ludwigsburg, das am 15. März 2007 ein Verfahren gegen den Angeklagten eröffnet hat, ist bereit, das vom Amtsgericht – Strafrichter – Lörrach abgegebene Strafverfahren zu übernehmen.

Rz. 2

Die Staatsanwaltschaft Lörrach ist mit der Übernahme durch das Amtsgericht Ludwigsburg einverstanden (VA 5 Ls 176 Js 78505/02 S. 158).

Rz. 3

Der Bundesgerichtshof ist für die Entscheidung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO zuständig.

Rz. 4

Das beim Amtsgericht – Strafrichter – Lörrach anhängige Verfahren war gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 StPO in Verbindung mit § 3 StPO zu dem beim Amtsgericht – Schöffengericht – Ludwigsburg rechtshängigen Verfahren zu verbinden. Dass in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Lörrach das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist, steht einer Verbindung nicht entgegen (BGHR StPO § 4 Verbindung 5). Die Verbindung erscheint im Interesse umfassender Aufklärung und Aburteilung sachdienlich.

 

Unterschriften

Rissing-van Saan, Bode, Rothfuß, Roggenbuck, Appl

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2553205

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge