Tenor
Die vom Amtsgericht – Strafrichter – Lörrach abgegebene Strafsache 31 Ds 95 Js 7250/06 wird zu dem beim Amtsgericht – Schöffengericht – Ludwigsburg rechtshängigen Verfahren 5 Ls 176 Js 78505/02 verbunden.
Gründe
Rz. 1
Das Amtsgericht – Schöffengericht – Ludwigsburg, das am 15. März 2007 ein Verfahren gegen den Angeklagten eröffnet hat, ist bereit, das vom Amtsgericht – Strafrichter – Lörrach abgegebene Strafverfahren zu übernehmen.
Rz. 2
Die Staatsanwaltschaft Lörrach ist mit der Übernahme durch das Amtsgericht Ludwigsburg einverstanden (VA 5 Ls 176 Js 78505/02 S. 158).
Rz. 3
Der Bundesgerichtshof ist für die Entscheidung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO zuständig.
Rz. 4
Das beim Amtsgericht – Strafrichter – Lörrach anhängige Verfahren war gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 StPO in Verbindung mit § 3 StPO zu dem beim Amtsgericht – Schöffengericht – Ludwigsburg rechtshängigen Verfahren zu verbinden. Dass in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Lörrach das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist, steht einer Verbindung nicht entgegen (BGHR StPO § 4 Verbindung 5). Die Verbindung erscheint im Interesse umfassender Aufklärung und Aburteilung sachdienlich.
Unterschriften
Rissing-van Saan, Bode, Rothfuß, Roggenbuck, Appl
Fundstellen
Dokument-Index HI2553205 |
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