Verfahrensgang

BPatG (Urteil vom 15.04.1999)

 

Tenor

Der Tenor des Senatsurteils vom 17. Dezember 2002 wird wegen eines Schreibversehens dahin berichtigt, daß er wie folgt lautet:

Auf die Berufung des Klägers, die im übrigen zurückgewiesen wird, wird das am 15. April 1999 verkündete Urteil des 2. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts im Kostenausspruch aufgehoben und im übrigen abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Das europäische Patent 0 261 266 wird unter Abweisung der weitergehenden Klage mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland dadurch teilweise für nichtig erklärt, daß in seinem Patentanspruch 1 die Worte „oder mit ihm verschraubten” sowie der Klammerzusatz „(z.B. 275, Fig. 29, 375, Fig. 30)” einschließlich der Patentansprüche 4 bis 6 entfallen, sich die Patentansprüche 2 bis 11 auf den so beschränkten Patentanspruch 1 beziehen und in Patentanspruch 7 der Rückbezug auf die Patentansprüche 4 bis 6 entfällt.

 

Unterschriften

Melullis, Jestaedt, Scharen, Keukenschrijver, Asendorf

 

Fundstellen

Dokument-Index HI917241

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