Verfahrensgang

BGH (Beschluss vom 13.09.2023; Aktenzeichen 5 StR 205/23)

BGH (Beschluss vom 16.08.2023; Aktenzeichen 5 StR 205/23)

LG Hamburg (Entscheidung vom 21.12.2022; Aktenzeichen 610 KLs 4/22 jug)

BGH (Urteil vom 13.12.2021; Aktenzeichen 5 StR 115/21)

BGH (Beschluss vom 09.12.2021; Aktenzeichen 5 StR 115/21)

BGH (Beschluss vom 25.11.2021; Aktenzeichen 5 StR 115/21)

BGH (Beschluss vom 09.11.2021; Aktenzeichen 5 StR 115/21)

LG Hamburg (Entscheidung vom 10.07.2020; Aktenzeichen 617 KLs 35/18 jug)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 04.06.2024; Aktenzeichen 5 StR 205/23)

 

Tenor

Herrn Rechtsanwalt P., K., wird als Vertreter der Schriftleitung der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ) die Anwesenheit in der Hauptverhandlung gestattet.

 

Gründe

Rz. 1

Die Zulassung von Rechtsanwalt P.     beruht auf § 48 Abs. 2 Satz 3 JGG. Nach dieser Vorschrift können - insbesondere zu Ausbildungszwecken - neben den in § 48 Abs. 2 Satz 1 und 2 JGG genannten Personen weitere zur Teilnahme an der nicht öffentlichen Hauptverhandlung zugelassen werden. Die Entscheidung ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen; in die Abwägung sind neben dem Persönlichkeitsrecht der Angeklagten auf der einen Seite die Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit einzustellen (vgl. zu den Einzelheiten BGH, Beschluss vom 16. August 2023 - 5 StR 205/23 Rn. 2).

Rz. 2

Die Schriftleitung der ZJJ hat einen besonderen Grund im Sinne der genannten Norm dargelegt. Ihr wissenschaftliches Interesse an der aus ihrer Sicht zu erwartenden weiteren Erörterung einer zentralen Frage des Jugendstrafrechts, wegen dem ihr Vertreter in dieser Sache bereits an der Revisionshauptverhandlung des Senats vom 13. September 2023 teilgenommen hat, besteht fort. Die Angeklagten sind der neuerlichen Teilnahme von Rechtsanwalt P.      an der Hauptverhandlung wiederum nicht entgegengetreten.

Cirener

 

Fundstellen

Dokument-Index HI16310948

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge