Verfahrensgang

LG Hamburg (Entscheidung vom 27.07.2023; Aktenzeichen 634 KLs 5/23)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 23.05.2024; Aktenzeichen 5 StR 68/24)

BGH (Urteil vom 23.05.2024; Aktenzeichen 5 StR 68/24)

 

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Reise der Verteidigerin Rechtsanwältin S.       aus H.      zur Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 23. Mai 2024 in Leipzig einschließlich einer Anreise am Vortag erforderlich ist.

 

Gründe

Rz. 1

Dem Antrag war gemäß § 46 Abs. 2 RVG zu entsprechen. Über die Angemessenheit von Auslagen (Fahrt- und Übernachtungskosten) ist bei der Festsetzung der Vergütung zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2022 - 5 StR 351/22).

Cirener     

Mosbacher     

Köhler

Resch     

von Häfen     

 

Fundstellen

Dokument-Index HI16310935

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