Entscheidungsstichwort (Thema)

schwere räuberische Erpressung

 

Verfahrensgang

LG Koblenz (Urteil vom 01.12.2009)

 

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 1. Dezember 2009 werden mit der Maßgabe, dass die Angeklagten der besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig sind, als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

Von der Auferlegung der Kosten und Auslagen bezüglich des Angeklagten zu 1. wird gemäß § 74 JGG abgesehen.

Der Angeklagte zu 2. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

 

Unterschriften

Rissing-van Saan, Appl, Krehl, Eschelbach, Ott

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2423666

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