Entscheidungsstichwort (Thema)

Übertragung des zu einem bestimmten Wohnungseigentum gehörigen Kfz-Stellplatzes

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Übertragung des zu einem bestimmten Wohnungseigentum gehörigen, im Wohnungsgrundbuch eingetragenen Rechts zur dauernden, ausschließlichen Benutzung eines - nicht unter WoEigG § 3 Abs. 2 S. 2 fallenden - Kfz-Stellplatzes auf den Eigentümer eines anderen Wohnungseigentums derselben Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf nach dem Gesetz nicht der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer.

 

Normenkette

WoEigG §§ 5, 10, 3 Abs. 2 S. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 542412

DNotZ 1979, 168

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