Verfahrensgang
OLG Naumburg (Urteil vom 25.06.2022; Aktenzeichen 2 U 63/18) |
LG Halle (Saale) (Entscheidung vom 08.06.2018; Aktenzeichen 4 O 1/12) |
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten zu 1 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 25. August 2022 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte zu 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 221.820,14 €
Pamp Halfmeier Jurgeleit
Graßnack Borris
Fundstellen
Haufe-Index 16262282 |
IBR 2024, 170 |
IBR 2024, 184 |
BauSV 2024, 68 |
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