Verfahrensgang

OLG Naumburg (Urteil vom 25.06.2022; Aktenzeichen 2 U 63/18)

LG Halle (Saale) (Entscheidung vom 08.06.2018; Aktenzeichen 4 O 1/12)

 

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten zu 1 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 25. August 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagte zu 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:  221.820,14 €

Pamp                     Halfmeier                     Jurgeleit

            Graßnack                      Borris

 

Fundstellen

Haufe-Index 16262282

IBR 2024, 170

IBR 2024, 184

BauSV 2024, 68

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