Verfahrensgang

LG Hannover (Urteil vom 03.12.2019; Aktenzeichen 6433 Js 47003/18 46 KLs 10/19)

 

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 3. Dezember 2019 wird als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

 

Gründe

Rz. 1

Das Landgericht hat den Angeklagten unter anderem wegen mehrfachen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und eine Einziehungsentscheidung getroffen. Die auf eine Verfahrensbeanstandung und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat keinen Erfolg.

Rz. 2

1. Die erstmals mit der am 10. März 2020 eingegangenen Revisionsbegründung des Verteidigers … B. angebrachte Verfahrensrüge ist unzulässig, weil der Verfahrensverstoß nicht innerhalb der Monatsfrist des § 345 Abs. 1 StPO geltend gemacht worden ist.

Rz. 3

Hat ein Angeklagter mehrere Verteidiger und wird – wie hier – das Urteil nur einem von ihnen förmlich zugestellt, so beginnt die Revisionsbegründungsfrist dadurch für alle Verteidiger (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2014 – 2 BvR 1004/13 Rn. 7, und BGH, Beschluss vom 12. September 2017 – 4 StR 233/17, NStZ 2018, 153, 154 mwN). Die durch Zustellung des Urteils an Rechtsanwalt S. am 7. Februar 2020 in Gang gesetzte Frist zur Revisionsbegründung endete mithin – weil der 7. März 2020 auf einen Samstag fiel – mit Ablauf des 9. März 2020 (§ 43 Abs. 1 und 2 StPO).

Rz. 4

2. Die Überprüfung des Urteils auf die von dem Verteidiger S. rechtzeitig erhobene Sachrüge hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).

 

Unterschriften

Sander, Schneider, Tiemann, von Schmettau, Fritsche

 

Fundstellen

Haufe-Index 14033485

JR 2021, 477

NStZ 2020, 622

ZAP 2020, 1010

NStZ-RR 2022, 336

NJW-Spezial 2020, 600

StRR 2020, 2

StRR 2020, 23

StRR 2021, 17

StV 2020, 824

StraFo 2020, 418

WiJ 2021, 30

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge