Verfahrensgang
LG Köln (Urteil vom 18.02.2009) |
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 18. Februar 2009 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte im Fall II.4 der Urteilsgründe wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt ist; die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Unterschriften
Rissing-van Saan, Fischer, Roggenbuck, Appl, Schmitt
Fundstellen
Dokument-Index HI2560664 |
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