Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum Grundsatz der Erhaltung des Stammkapitals bei Veräußerung von GmbH-Anteilen. Übernahme einer Maklerprovision durch die GmbH
Leitsatz (amtlich)
Zur Frage, ob es gegen GmbHG § 30 verstößt, wenn bei einer zum Zwecke der Kapitalbeschaffung erfolgenden Veräußerung der Geschäftsanteile einer GmbH (oder der Aktien ihrer Muttergesellschaft) die Maklerprovision von der GmbH übernommen wird.
Orientierungssatz
Eine Schuld der Gesellschaft wird man einer Schuld des Gesellschafters gleichsetzen müssen, wenn die Gesellschaft lediglich im Interesse ihres Gesellschafters eine Verbindlichkeit eingeht, die dessen Interessen dient und die der Gesellschafter nur durch Mißbrauch seiner beherrschenden Stellung der Gesellschaft ohne Gegenleistung auferlegen konnte.
Ein solcher Fall liegt aber nicht vor, wenn im Zuge umfassender Finanzierungsbemühungen und Sanierungsbemühungen die Geschäftsführer einer Einmann-GmbH, die selbst nicht Gesellschafter der GmbH sind, namens der GmbH für die zum Zwecke der Kapitalbeschaffung erfolgende Veräußerung der Geschäftsanteile der GmbH die Maklerprovision übernehmen, sofern – wirtschaftlich gesehen – die GmbH ein eigenes Interesse an der geplanten Transaktion hatte.
Fundstellen
Haufe-Index 650372 |
JR 1968, 425 |
JZ 1969, 189 |
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