Leitsatz (amtlich)

Zwischen einer Gruppe von Familiengesellschaften, an denen 2 Stämme paritätisch beteiligt sind, und einem Unternehmen, an dem diese Gesellschaften zusammen mehr als 50 % der Anteile innehaben, kann ein Abhängigkeitsverhältnis bestehen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 650038

BGHZ, 193

NJW 1974, 855

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