Leitsatz (amtlich)

Auf das Rechtsverhältnis eines Gesellschafter-Treuhänders ist der Grundsatz nicht übertragbar, daß aus einem Rechtsgeschäft keine Rechte hergeleitet werden können, das der Bevollmächtigte erkennbar unter Mißbrauch seiner Vollmacht vorgenommen hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 649072

NJW 1968, 1471

JZ 1968, 791

MDR 1968, 564

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