Leitsatz (amtlich)
Auf das Rechtsverhältnis eines Gesellschafter-Treuhänders ist der Grundsatz nicht übertragbar, daß aus einem Rechtsgeschäft keine Rechte hergeleitet werden können, das der Bevollmächtigte erkennbar unter Mißbrauch seiner Vollmacht vorgenommen hat.
Fundstellen
Haufe-Index 649072 |
NJW 1968, 1471 |
JZ 1968, 791 |
MDR 1968, 564 |
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