Entscheidungsstichwort (Thema)
Formularvertrag: konkludente Individualabrede. AGB einer Hypothekenbank: Annahmefrist. Bereitstellungszinsen. Nichtabnahmeentschädigung
Leitsatz (redaktionell)
1. Auch konkludente Individualabreden können Formularbestimmungen verdrängen.
2. Eine AGB-Bestimmung, in der sich eine Hypothekenbank für die Annahme eines Darlehensantrags generell eine Frist von 6 Wochen vorbehält, verstößt gegen AGBG § 10 Nr 1.
3. Läßt sich eine Hypothekenbank in ihren AGB nach einer bindenden Darlehenszusage Bereitstellungszinsen von 0,25% pro Monat versprechen, so bestehen dagegen auch dann keine Bedenken, wenn die Darlehensauszahlung von vornherein erst für einen wesentlich späteren Zeitpunkt zu erwarten ist.
4. Zur Höhe einer pauschalen Nichtabnahmeentschädigung in den AGB einer Hypothekenbank.
Normenkette
AGBG §§ 4, 9 Abs. 1, § 10 Nr. 1, § 11 Nr. 5
Verfahrensgang
OLG Koblenz (Entscheidung vom 14.11.1984; Aktenzeichen 7 U 724/84) |
LG Koblenz (Entscheidung vom 02.04.1984; Aktenzeichen 11 O 417/83) |
Fundstellen
Haufe-Index 538280 |
NJW 1986, 1807 |
ZIP 1986, 833 |
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