Leitsatz (amtlich)

Der Eigentumsschutz eines in Stadtrandlage angesiedelten Gewerbebetriebes erstreckt sich regelmäßig nicht auf Lagevorteile, die sich aus der Nähe einer außerhalb des bebauten Ortsteils gelegenen Kaserne und einer dahin führenden bestimmten Verkehrsverbindung der Anliegerstraße ergeben („Soldatengaststätte”).

 

Fundstellen

Haufe-Index 649990

BGHZ, 261

NJW 1971, 605

MDR 1971, 377

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?