Leitsatz (amtlich)
Der Eigentumsschutz eines in Stadtrandlage angesiedelten Gewerbebetriebes erstreckt sich regelmäßig nicht auf Lagevorteile, die sich aus der Nähe einer außerhalb des bebauten Ortsteils gelegenen Kaserne und einer dahin führenden bestimmten Verkehrsverbindung der Anliegerstraße ergeben („Soldatengaststätte”).
Fundstellen
Haufe-Index 649990 |
BGHZ, 261 |
NJW 1971, 605 |
MDR 1971, 377 |
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