Verfahrensgang

BPatG (Entscheidung vom 04.03.1998; Aktenzeichen 2 Ni 16/97 (EU))

 

Tenor

Das Urteil des Senats vom 7. November 2000 wird, da der Tatbestand insoweit eine offenbare Unrichtigkeit in Gestalt einer Auslassung enthält, dahin berichtigt, daß in dem auf Seite 3 des Urteils wiedergegebenen Patentanspruch 3 in der vorletzten Zeile das Wort „Oberkante (32)” ersetzt wird durch

„Oberkanten (52) die Anschlagkanten bilden, und daß die Schürze (30) im Abstand von ihrer Unterkante (32)”.

 

Unterschriften

Rogge, Jestaedt, Scharen, Mühlens, Meier-Beck

 

Fundstellen

Dokument-Index HI519170

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