Entscheidungsstichwort (Thema)
VOB B § 11 Abs 2: Vorbehalt bei Abnahme als Voraussetzung des Vertragsstrafenanspruchs
Leitsatz (redaktionell)
Ist die Werkleistung abgenommen, muß der Auftraggeber zur schlüssigen Begründung seines Vertragsstrafenanspruchs vortragen, sich die Vertragsstrafe rechtzeitig vorbehalten zu haben.
Normenkette
VOB B 1952 § 11 Abs. 2
Verfahrensgang
OLG Nürnberg |
Fundstellen
Haufe-Index 537545 |
NJW 1977, 897 |
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