Entscheidungsstichwort (Thema)

VOB B § 11 Abs 2: Vorbehalt bei Abnahme als Voraussetzung des Vertragsstrafenanspruchs

 

Leitsatz (redaktionell)

Ist die Werkleistung abgenommen, muß der Auftraggeber zur schlüssigen Begründung seines Vertragsstrafenanspruchs vortragen, sich die Vertragsstrafe rechtzeitig vorbehalten zu haben.

 

Normenkette

VOB B 1952 § 11 Abs. 2

 

Verfahrensgang

OLG Nürnberg

 

Fundstellen

Haufe-Index 537545

NJW 1977, 897

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