Entscheidungsstichwort (Thema)
Schriftformerfordernis bei Mietvertrag
Leitsatz (redaktionell)
Durch einen der gesetzlichen Schriftform genügenden Nachtrag zu einem schriftlichen, von den Vertragspartnern unterzeichneten Grundstücksmietvertrag kann ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag auch dann entstehen, wenn die ursprüngliche Urkunde nicht alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale eines Mietvertrages enthält.
Normenkette
BGB §§ 126, 133, 157, 566
Fundstellen
Dokument-Index HI542379 |
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