Entscheidungsstichwort (Thema)

Schriftformerfordernis bei Mietvertrag

 

Leitsatz (redaktionell)

Durch einen der gesetzlichen Schriftform genügenden Nachtrag zu einem schriftlichen, von den Vertragspartnern unterzeichneten Grundstücksmietvertrag kann ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag auch dann entstehen, wenn die ursprüngliche Urkunde nicht alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale eines Mietvertrages enthält.

 

Normenkette

BGB §§ 126, 133, 157, 566

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542379

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