Entscheidungsstichwort (Thema)
Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Leitsatz (redaktionell)
Der Grundsatz, daß eine GmbH nach § 31 BGB für Schäden haftet, die ihr Geschäftsführer in Ausübung seiner Tätigkeit einem Dritten zufügt, schließt nicht aus, daß er daneben persönlich für einen Schaden haftet, den er selbst durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat.
Fundstellen
Haufe-Index 714246 |
BB 1996, 1027 |
NJW 1996, 1535 |
ZIP 1996, 786 |
GmbHR 1996, 453 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen