Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Formbedürftigkeit von Abänderungen eines Grundstücksveräußerungsvertrages

 

Leitsatz (redaktionell)

Abänderungen eines Grundstücksveräußerungsvertrages, die zeitlich der Auflassung nachfolgen, sind nicht formbedürftig (Bestätigung von RG, HRR 1933, Nr 1410).

 

Normenkette

BGB § 313

 

Fundstellen

Haufe-Index 537977

NJW 1971, 1450

JR 1971, 373

DNotZ 1971, 541

MDR 1971, 737

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