Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters auf Einsicht in Bücher der Gesellschaft zur Berechnung von Abfindungsguthaben
Orientierungssatz
Der ausgeschiedene Gesellschafter einer Personengesellschaft hat, wenn es um die Berechnung seines Abfindungsguthabens geht, einen Anspruch darauf, Einsicht in die Bücher und Papiere der Gesellschaft zu nehmen und an der Erstellung der Abfindungsbilanz mitzuwirken. Die Nachprüfung der Bilanz durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen reicht hierfür nicht aus.
Fundstellen
Dokument-Index HI648039 |
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