Leitsatz (redaktionell)
(Unterbrechung der Verjährung mit Antrag auf Festsetzung der Vergütung nach BRAGebO § 19)
Die Unterbrechung tritt bereits mit dem Einreichen des Antrags auf Festsetzung der Vergütung nach BRAGebO § 19 Abs 6 und unabhängig von einer demnächstigen Übermittlung des Antrags an den Antragsgegner ein.
Normenkette
BRAGO § 19 Abs. 6; BGB § 209 Abs. 2
Verfahrensgang
OLG Celle (Entscheidung vom 25.07.1979; Aktenzeichen 3 U 67/79) |
LG Hannover (Entscheidung vom 20.12.1978; Aktenzeichen 13 O 164/78) |
Fundstellen
Haufe-Index 542235 |
NJW 1981, 825 |
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