Leitsatz (redaktionell)

(Unterbrechung der Verjährung mit Antrag auf Festsetzung der Vergütung nach BRAGebO § 19)

Die Unterbrechung tritt bereits mit dem Einreichen des Antrags auf Festsetzung der Vergütung nach BRAGebO § 19 Abs 6 und unabhängig von einer demnächstigen Übermittlung des Antrags an den Antragsgegner ein.

 

Normenkette

BRAGO § 19 Abs. 6; BGB § 209 Abs. 2

 

Verfahrensgang

OLG Celle (Entscheidung vom 25.07.1979; Aktenzeichen 3 U 67/79)

LG Hannover (Entscheidung vom 20.12.1978; Aktenzeichen 13 O 164/78)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542235

NJW 1981, 825

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?