Entscheidungsstichwort (Thema)

GmbH-Anteile. Gesellschafterpflichten und die Vor-GmbH. Wirksamkeit der Vereinbarung einer Sacheinlage

 

Leitsatz (redaktionell)

Ist die Vereinbarung einer Sacheinlage nach § 138 BGB unwirksam oder läßt sie sich nicht durchführen, dann schuldet der Gesellschafter die übernommene Stammeinlage in bar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI725850

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