Entscheidungsstichwort (Thema)
GmbH-Anteile. Gesellschafterpflichten und die Vor-GmbH. Wirksamkeit der Vereinbarung einer Sacheinlage
Leitsatz (redaktionell)
Ist die Vereinbarung einer Sacheinlage nach § 138 BGB unwirksam oder läßt sie sich nicht durchführen, dann schuldet der Gesellschafter die übernommene Stammeinlage in bar.
Fundstellen
Dokument-Index HI725850 |
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