Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorschußklage und Verjährungsunterbrechung
Leitsatz (redaktionell)
Die Klage auf Zahlung eines bestimmten Betrags als Vorschuß zur Behebung eines Mangels unterbricht auch die Verjährung des späteren (mit zwischenzeitlichen Kostensteigerungen begründeten) Anspruchs auf Zahlung eines höheren Vorschusses zur Behebung desselben Mangels.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 537995 |
BGHZ, 138 |
NJW 1976, 956 |
JR 1976, 378 |
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