Leitsatz (redaktionell)

(Fälligkeit des Architektenhonorars:) Auch bei vorzeitiger Beendigung eines Architektenvertrages wird das Architektenhonorar erst fällig, wenn der Architekt eine prüfbare Honorarschlußrechnung erteilt hat.

 

Normenkette

AIHonO § 8 Abs. 1

 

Verfahrensgang

OLG Hamm (Entscheidung vom 25.04.1985; Aktenzeichen 24 U 164/84 BauR 1986, 231)

LG Münster (Entscheidung vom 22.06.1984; Aktenzeichen 4 O 315/83)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538068

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