Leitsatz (amtlich)
1. GmbHG § 46 Nr 8 gilt auch für Ersatzansprüche gegen einen ausgeschiedenen Geschäftsführer.
2. Das Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses ist sachliche Klagevoraussetzung.
3. Die Aufforderung zu schriftlicher Abstimmung muß die Feststellung enthalten, daß die statutarischen Voraussetzungen für dieses Verfahren gegeben sind.
Fundstellen
Haufe-Index 648021 |
BGHZ, 355 |
NJW 1959, 194 |
MDR 1959, 105 |
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