Entscheidungsstichwort (Thema)
Zurechnung der arglistigen Täuschung eines Dritten bei Geschäftsanteilsübertragung
Leitsatz (redaktionell)
Eine Vertragspartei muß sich nicht ohne weiteres die arglistige Täuschung zurechnen lassen, die eine andere Person bei der eigenmächtigen Anbahnung des Vertragsschlusses begangen hat.
Fundstellen
Haufe-Index 714187 |
BB 1996, 448 |
NJW 1996, 1051 |
ZIP 1996, 176 |
DNotZ 1996, 976 |
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