Entscheidungsstichwort (Thema)

Zurechnung der arglistigen Täuschung eines Dritten bei Geschäftsanteilsübertragung

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine Vertragspartei muß sich nicht ohne weiteres die arglistige Täuschung zurechnen lassen, die eine andere Person bei der eigenmächtigen Anbahnung des Vertragsschlusses begangen hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 714187

BB 1996, 448

NJW 1996, 1051

ZIP 1996, 176

DNotZ 1996, 976

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