Entscheidungsstichwort (Thema)
Verjährung des Bereicherungsanspruchs wegen überzahlter Zinsen bei vorzeitiger Ablösung des Annuitätendarlehens
Leitsatz (redaktionell)
Beim Annuitätendarlehen sind die vom Darlehensgeber aufgrund einer nichtigen Vertragsklausel zuviel berechneten Zinsen zur Tilgung zu verwenden. Der bei einer vorzeitigen Ablösung entstehende Bereicherungsanspruch des Darlehensnehmers unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist des BGB § 195.
Normenkette
BGB §§ 195, 197, 607, 812
Verfahrensgang
OLG Braunschweig (Entscheidung vom 27.09.1989; Aktenzeichen 3 U 77/89) |
LG Braunschweig (Entscheidung vom 22.03.1989; Aktenzeichen 5 O 517/88) |
Fundstellen
Haufe-Index 542512 |
BGHZ, 352 |
BB 1990, 2293 |
NJW 1991, 220 |
ZIP 1990, 1461 |
ZBB 1990, 224 |
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