Entscheidungsstichwort (Thema)

Verjährung des Bereicherungsanspruchs wegen überzahlter Zinsen bei vorzeitiger Ablösung des Annuitätendarlehens

 

Leitsatz (redaktionell)

Beim Annuitätendarlehen sind die vom Darlehensgeber aufgrund einer nichtigen Vertragsklausel zuviel berechneten Zinsen zur Tilgung zu verwenden. Der bei einer vorzeitigen Ablösung entstehende Bereicherungsanspruch des Darlehensnehmers unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist des BGB § 195.

 

Normenkette

BGB §§ 195, 197, 607, 812

 

Verfahrensgang

OLG Braunschweig (Entscheidung vom 27.09.1989; Aktenzeichen 3 U 77/89)

LG Braunschweig (Entscheidung vom 22.03.1989; Aktenzeichen 5 O 517/88)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542512

BGHZ, 352

BB 1990, 2293

NJW 1991, 220

ZIP 1990, 1461

ZBB 1990, 224

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