Entscheidungsstichwort (Thema)
Architektenhonorar:
Leitsatz (redaktionell)
Ein nach Beendigung der Architektentätigkeit über die Honorarforderung abgeschlossener Vergleich fällt nicht unter die Regelung des AIHonO § 4 Abs 4.
Normenkette
AIHonO § 4 Abs. 4
Verfahrensgang
OLG Hamm (Entscheidung vom 05.09.1985; Aktenzeichen 17 U 203/84) |
LG Dortmund (Entscheidung vom 15.06.1984; Aktenzeichen 3 O 467/83) |
Fundstellen
Dokument-Index HI538006 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen