Entscheidungsstichwort (Thema)
Träger der Straßenbaulast als Entschädigungspflichtiger für Verkehrslärm einer Bundesfernstraße
Leitsatz (redaktionell)
Entschädigungspflichtig für den von dem Betrieb einer Bundesfernstraße ausgehenden Verkehrslärm ist der Träger der Straßenbaulast.
Normenkette
GG Art. 14; BGB § 906 Abs. 2 S. 2
Verfahrensgang
LG Tübingen |
Fundstellen
Haufe-Index 542227 |
NJW 1980, 582 |
BRS 1987, 500 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen