Entscheidungsstichwort (Thema)

Träger der Straßenbaulast als Entschädigungspflichtiger für Verkehrslärm einer Bundesfernstraße

 

Leitsatz (redaktionell)

Entschädigungspflichtig für den von dem Betrieb einer Bundesfernstraße ausgehenden Verkehrslärm ist der Träger der Straßenbaulast.

 

Normenkette

GG Art. 14; BGB § 906 Abs. 2 S. 2

 

Verfahrensgang

LG Tübingen

 

Fundstellen

Haufe-Index 542227

NJW 1980, 582

BRS 1987, 500

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?