Entscheidungsstichwort (Thema)
Formfreie Vereinbarung einer Bedingung für Architektenhonorar
Leitsatz (redaktionell)
Eine Absprache, wonach der Architekt zunächst "auf eigenes Risiko" arbeiten und eine Vergütung für die von ihm erbrachten Leistungen nur bei Eintritt einer bestimmten Bedingung erhalten soll, fällt nicht unter AIHonO § 4 Abs 4 und bedarf deshalb auch nicht der Schriftform.
Normenkette
AIHonO § 4 Abs. 4, § 1
Verfahrensgang
OLG Karlsruhe (Entscheidung vom 11.05.1984; Aktenzeichen 14 U 255/82) |
LG Offenburg (Entscheidung vom 06.10.1982; Aktenzeichen 3 O 182/82) |
Fundstellen
Haufe-Index 537527 |
NJW 1985, 2830 |
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