Entscheidungsstichwort (Thema)

Formfreie Vereinbarung einer Bedingung für Architektenhonorar

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine Absprache, wonach der Architekt zunächst "auf eigenes Risiko" arbeiten und eine Vergütung für die von ihm erbrachten Leistungen nur bei Eintritt einer bestimmten Bedingung erhalten soll, fällt nicht unter AIHonO § 4 Abs 4 und bedarf deshalb auch nicht der Schriftform.

 

Normenkette

AIHonO § 4 Abs. 4, § 1

 

Verfahrensgang

OLG Karlsruhe (Entscheidung vom 11.05.1984; Aktenzeichen 14 U 255/82)

LG Offenburg (Entscheidung vom 06.10.1982; Aktenzeichen 3 O 182/82)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537527

NJW 1985, 2830

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