Entscheidungsstichwort (Thema)
Maklervertrag: konkludentes Zustandekommen des Vertrags während Besichtigungstermin; Vertragserfüllung durch Nachweis eines vom Verkäufer erst noch zu erwerbenden Kaufobjekts
Leitsatz (redaktionell)
1. Zur Frage, inwieweit ein Maklervertrag dadurch zustande kommt, daß der Makler einem Interessenten während der Besichtigung ein Expose mit Provisionsklausel aushändigt und der Interessent danach die Besichtigung fortsetzt.
2. Ein Nachweis kann auch dadurch geführt werden, daß der Makler dem Kaufinteressenten als Verkäufer eine Person benennt, die zwar das Kaufobjekt noch erwerben muß, jedoch hierzu und zur Weiterveräußerung bereit ist.
Normenkette
BGB § 652 Abs. 1, § 653 Abs. 1
Verfahrensgang
OLG Hamburg (Entscheidung vom 28.09.1989; Aktenzeichen 8 U 4/88) |
LG Hamburg (Entscheidung vom 12.11.1987; Aktenzeichen 10 O 326/87) |
Fundstellen
Dokument-Index HI542286 |
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