Entscheidungsstichwort (Thema)
Zusammenschlussvorhaben
Tenor
1. Der Zusammenschluss durch den Erwerb einer Beteiligung in Höhe von 24, 9 % der Kommanditanteile an der KG Wochenkurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. Brandenburg, Cottbus, durch die LR Medienverlag GmbH, Cottbus, aufgrund des Vertrages über die Veräußerung und Abtretung von Kommanditanteilen vom 28. November 1995, mit Wirkung zum 01. Januar 1996, wird untersagt.
2. Die Gebühr für diese Entscheidung wird auf
(…) Euro
(in Worten: (…) Euro)
festgesetzt und den Beteiligten zu 1. und zu 3. auferlegt.
Tatbestand
I. Verfahren
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Erhöhung der Beteiligung auf 50 % an der Beteiligten zu 1. (im Folgenden KG Wochenkurier) durch die Beteiligte zu 2. (im Folgenden WM-Beteiligungs KG), freigegeben mit Schreiben vom 05. März 2003 (B 6 – 25/03), hat die Beschlussabteilung davon Kenntnis erlangt, dass seit 1996 die Beteiligte zu 3. (im Folgenden LR Medienverlag) mit einem Anteil von 24,9 % an der KG Wochenkurier beteiligt ist. Dieser Erwerb wurde seinerzeit nicht im Bundeskartellamt angezeigt.
Mit Schreiben vom 17. Juli 2003 wurde der KG Wochenkurier und der LR Medienverlag mitgeteilt, dass nach Auffassung der Beschlussabteilung für den Erwerb des Anteils von 24,9 % an der KG Wochenkurier eine Anzeigepflicht bestand, da dieser den Zusammenschlusstatbestand des § 23 Abs. 2 Nr. 6 GWB a.F. (wettbewerblich erheblicher Einfluss) erfüllte. Am 01./08. September 2003 machten die KG Wochenkurier und LR Medienverlag mit nahezu gleichlautenden Schreiben deutlich, dass sie den Erwerb als nicht anmelde/anzeigepflichtig ansehen. Daraufhin hat die Beschlussabteilung beiden Unternehmen mitgeteilt, dass sie hinsichtlich des hier in Rede stehenden Zusammenschlusses ein Fusionskontrollverfahren nach § 24 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 GWB a.F. eingeleitet hat.
Mit Schreiben vom 27. Februar 2004 hat das Bundeskartellamt diesen Zusammenschluss abgemahnt, da er zur Entstehung marktbeherrschender Stellungen auf den lokalen Anzeigenmärkten (Altlandkreisen) in Cottbus und Senftenberg sowie auf dem regionalen Anzeigenmarkt in Südbrandenburg geführt hat. Die LR Medienverlag hat daraufhin mit Schreiben vom 19. März 2004 Stellung genommen und ausgeführt, dass die von der Beschlussabteilung zur Begründung eines wettbewerblich erheblichen Einflusses herangezogenen Kriterien nicht überzeugten. Insbesondere treffe es nicht zu, dass es zwischen der KG Wochenkurier und der LR Medienverlag zu einem wechselseitigen Interessenausgleich durch aneinander ausgerichtetes Wettbewerbsverhalten komme. Mit Schreiben vom 23. März 2004 hat die KG Wochenkurier zu den Erwägungen der Beschlussabteilung Stellung genommen und dargelegt, dass der Erwerb der Anteile der LR Medienverlag an der KG Wochenkurier kein Zusammenschluss nach § 23 Abs. 2 Nr. 6 GWB a.F. sei. Die WM-Beteiligungs KG hat sich mit Schreiben vom selben Tag der Stellungnahme der KG Wochenkurier angeschlossen.
Entscheidungsgründe
II. Die beteiligten Unternehmen
1. LR Medienverlag
Die LR Medienverlag gibt die Abonnement-Tageszeitung „Lausitzer Rundschau” mit einer verkauften Gesamtauflage montags bis samstags von 131.215 Exemplaren heraus (Quelle bei Zeitungen hier und im Folgenden, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist: verkaufte Auflage nach IVW-Auflagenliste 3/03). Sie erscheint mit Regionalausgaben im Süden von Brandenburg, dem ehemaligen Bezirk Cottbus, in den Gebieten (Altlandkreisen) Cottbus, Guben, Forst, Spremberg, Senftenberg, Bad Liebenwerda, Herzberg, Finsterwalde, Lübben, Luckau und Calau. Darüber hinaus erscheint sie mit Ausgaben noch in Sachsen in den Gebieten Hoyerswerda und Weißwasser – südlich angrenzend an Spremberg und Senftenberg – sowie in Sachsen-Anhalt im Gebiet Jessen/Wittenberg – westlich angrenzend an Herzberg. Im Jahr 2002 erwirtschaftete die LR Medienverlag mit der Herausgabe der „Lausitzer Rundschau” einen Anzeigenumsatz im unteren zweistelligen Mio. EUR-Bereich. Demgegenüber erzielte der Verlag 1996 mit einer Gesamtauflage von 196.162 Exemplaren und den selben Regionalausgaben / Belegmöglichkeiten einen Anzeigenumsatz im mittleren zweistelligen Mio. DM-Bereich. Dass seinerzeit zusätzlich noch zwei weitere Ausgaben außerhalb Brandenburgs herausgegeben wurden, ist für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung.
Die Gesellschafterverhältnisse der LR Medienverlag haben sich seit ihrer Beteiligung an der KG Wochenkurier bis heute nicht verändert. Alleinige Gesellschafterin der LR Medienverlag ist nach wie vor die Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, Saarbrücken, (Saarbrücker Zeitung) die die Abonnement-Tageszeitung „Saarbrücker Zeitung” mit einer verkauften Auflage montags bis samstags von 171.551 Exemplaren herausgibt. Die Saarbrücker Zeitung steht wiederum zu 52,3 % im Eigentum der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH, Stuttgart, (Holtzbrinck-Konzern).
Der Holtzbrinck-Konzern hat im Jahr 2002 einen Umsatz von 2,241 Mrd. EUR erzielt, von dem nahezu die Hälfte im Inland erwirtsc...