Entscheidungsstichwort (Thema)
Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bayernland. Käserei Bayreuth
Tenor
I. Das am 15. Dezember 2008 angemeldete Vorhaben der Bayernland eG, Nürnberg, einen wesentlichen Vermögensteil der Käserei Bayreuth eG, Bayreuth, zu erwerben, sowie das Vorhaben der Käserei Bayreuth eG, Bayreuth, einen Anteil an der Bayernland eG, Nürnberg, zu erwerben, werden nach § 40 Absatz 2 GWB freigegeben.
II. Die Gebühr für die Anmeldung und für diese Entscheidung wird […] Euro (in Worten: […] Euro) festgesetzt.
III. Gebührenschuldner ist gemäß § 80 Abs. 6 Nr. 1 GWB die Beteiligte zu 1.
Tatbestand
I. DAS VORHABEN
Rz. 1.
Mit Schreiben vom 12. Dezember 2008, eingegangen beim Bundeskartellamt am 15. Dezember 2008, hat die Bayernland eG, Nürnberg (im Folgenden: Bayernland), angemeldet, dass die Käserei Bayreuth, Bayreuth (im Folgenden: Käserei Bayreuth), beabsichtigt, ihr gesamtes Anlagevermögen (zwei Molkereibetriebe einschließlich deren Rechte und Verbindlichkeiten) in Bayernland einzubringen. Im Gegenzug erhält die Käserei Bayreuth Anteils- und Stimmrechte an Bayernland, die zusammen mit bereits bestehenden Anteils- und Stimmrechten 25% der Anteile an Bayernland ausmachen.
II. GANG DES VERFAHRENS
Rz. 2.
Mit Schreiben vom 10. Dezember 2008 hatte Bayernland zunächst mitgeteilt, dass Bayernland und die Käserei Bayreuth eine Kooperation beabsichtigten und dass die Einbringung der Käserei Bayreuth in Bayernland auf der Grundlage des Umwandlungsgesetzes vorbereitet werde. Die Umwandlung solle von den zuständigen Gremien der Genossenschaften zum Mai oder Juni 2009 beschlossen werden und rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Rz. 3.
Mit Schreiben vom 12. Dezember 2008, eingegangen am 15. Dezember 2008 im Bundeskartellamt, erfolgte dann die förmliche Anmeldung des Vorhabens. Die Anmeldung enthielt völlig unzureichende Angaben zu den Marktverhältnissen auf den relevanten Erfassungs- und Absatzmärkten.
Rz. 4.
Mit Schreiben vom 17. Dezember 2008, eingegangen bei Bayernland am selben Tag per Fax, hat die Beschlussabteilung dem anmeldenden Unternehmen mitgeteilt, dass sie das Hauptprüfverfahren eingeleitet hat (Mitteilung gemäß § 40 Absatz 1 GWB). Es war nämlich bereits zu diesem Zeitpunkt absehbar, dass die fehlenden Angaben zu den Marktverhältnissen nicht so rechtzeitig vorgelegt werden konnten, dass eine Prüfung innerhalb der Monatsfrist möglich gewesen wäre.
Rz. 5.
Die erforderliche Veröffentlichung nach § 43 Abs. 1 GWB erfolgte mit Bekanntmachung Nr. 42/08 im Bundesanzeiger Jahrgang 61 Nummer 9 vom 20.01.2009, Seite 277.
Rz. 6.
Mit Schreiben vom 23. Dezember 2008 hat die Beschlussabteilung ergänzende Informationen von den Zusammenschlussbeteiligten angefordert, die Anfang Januar 2009 von Bayernland vorgelegt worden sind.
Rz. 7.
Im Rahmen von mehreren Besprechungen hat die Beschlussabteilung den Verfahrensbeteiligten ihr Ermittlungskonzept sowie den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung erläutert und ihnen Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
III. VERFAHRENSBETEILIGTE
1. Bayernland
Rz. 8.
Bayernland ist eine bayerische Zentralgenossenschaft in Form einer Sekundärgenossenschaft, d.h. ihre Mitglieder sind Molkereigenossenschaften. Bayernland hat verschiedene Tochtergesellschaften. Seit Mitte des Jahres 2008 hat die Domspitzmilch eG, Regensburg, ihre Molkereibetriebe in Bayernland eingebracht und im Gegenzug ihre Anteile an Bayernland auf 43 % erhöht.
Rz. 9.
Bayernland produziert und vermarktet Milchprodukte (u.a. Butterfett, Emmentaler und Schmelzkäse) und betreibt dazu drei eigene Molkereien. Darüber hinaus hat sie weitere Produktionsstätten, in denen Molkereiprodukte entweder weiterverarbeitet oder verpackt werden. Bayernland beschäftigt mehr als 650 Mitarbeiter und erzielte im Jahre 2007 einen Umsatz von [0,75 – 1 Mrd. Euro] nach eigenen Angaben ausschließlich in der EU, davon rund [500 – 750 Mio. Euro] im Inland.
2. Käserei Bayreuth
Rz. 10.
Die Käserei Bayreuth ist eine oberfränkische Molkereigenossenschaft. Sie gehört zu den 15 größten Molkereien Bayerns. Ihr gehören rund [1500 – 2000] Milcherzeuger an, deren Milch in zwei Molkereien zu Schnittkäse (insbesondere Edamer und Gouda) und Mozzarella verarbeitet wird. Die Milchanlieferungsmenge im Jahre 2007 betrug [250 – 500 Mio. kg]. Die Vermarktung der Molkereiprodukte erfolgt entweder durch die Käserei Bayreuth selbst oder über die Bayernland [≫ 50% des Produktionsvolumens der Käserei Bayreuth].
Abnehmer der Käserei Bayreuth sind der Lebensmitteleinzelhandel und die weiterverarbeitende Industrie. Die Käserei Bayreuth beschäftigt rund 220 Mitarbeiter und erzielte im Jahre 2007 einen Umsatz von [≫ 150 Mio. Euro], davon entfielen [≫ 150 Mio. Euro] auf den Umsatz in der EU. In Deutschland betrug der Umsatz [≫ 100 Mio. Euro].
Rz. 11.
Die Käserei Bayreuth ist genossenschaftliches Mitglied der Bayernland.
Rz. 12.
Die Käserei Bayreuth hat gemeinsam mit der Bayerischen Milchindu...