Tenor
1. Das Vorhaben der Beteiligten zu 1., alle Gesellschaftsanteile der Beteiligten zu 2. zu erwerben, wird untersagt.
2. Die Gebühr für die Anmeldung wird auf […],– EUR und die Gebühr für die Untersagungsentscheidung unter Anrechnung der Gebühr für die Anmeldung auf […],– EUR festgesetzt. Die Gesamtgebühr beträgt […],– EUR (in Worten: […]Euro). Die Gebühr sowohl für die Anmeldung als auch für die Untersagungsentscheidung wird der Beteiligten zu 1. auferlegt.
Gründe
1. Das Verfahren betrifft den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der Krankenhaus Mariahilf gGmbH, Hamburg „Mariahilf”) durch die LBK Hamburg GmbH, Hamburg „LBK”).
I. Vorgeschichte
1. LBK Hamburg
2. Die LBK Hamburg GmbH ist Trägerin von sieben Allgemeinkrankenhäusern in der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie ist aus einer Umstrukturierung und (Teil-) Privatisierung der LBK Hamburg Anstalt öffentlichen Rechts hervorgegangen, die früher Trägerin der Allgemeinkrankenhäuser der Freien und Hansestadt Hamburg war.
3. Durch Vertrag vom 9. Dezember 2004 erwarb die Asklepios LBK Beteiligungsgesellschaft mbH zunächst 49,9 % der Anteile an der LBK Hamburg GmbH, auf die die Stadt Hamburg die Trägerschaft ihrer Allgemeinkrankenhäuser übertragen hatte. Zum 1. Januar 2007 erwarb die Asklepios LBK Beteiligungsgesellschaft mbH weitere 25 % an der LBK, sodass sie nunmehr über 74,9 % der Anteile verfügt.
4. An der Asklepios LBK Beteiligungsgesellschaft mbH hält die Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH alle Geschäftsanteile, welche wiederum unter der Holdinggesellschaft Asklepios Kliniken GmbH zum Asklepios-Konzern zusammengefasst ist „Asklepios”).
5. Die übrigen 25,1 % an der LBK hält vermittels des Hamburgischen Versorgungsfonds (Anstalt öffentlichen Rechts)die Freie und Hansestadt Hamburg.
6. Der Asklepios-Konzern hat 74,98 % der Geschäftsanteile am Asklepios Westklinikum Hamburg und 94 % der Geschäftsanteile an der Asklepios Reha-Klinik in Bad Schwartau, in die LBK eingebracht. Beide Häuser gehörten schon vor dem Erwerb der Anteile an LBK zum Asklepios-Konzern.
7. Der gestufte Erwerb von 74,9 % der Anteile an der LBK durch Asklepios wurde vom Bundeskartellamt im Verfahren B 10-161/04 geprüft. Dabei kam das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass die LBK Hamburg GmbH gemeinschaftlich von Asklepios und der Freien und Hansestadt Hamburg kontrolliert wird.Die Mitkontrolle ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag der LBK Hamburg GmbH, wonach für strategisch wichtige Entscheidungen (u.a. Strukturänderungen, Investitionspläne, Liquiditätspläne, Bauzielpläne, Jahresabschluss und Gewinnverwendung) eine qualifizierte Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen, in jedem Fall aber die Zustimmung der LBK Immobilien AöR oder ihres Rechtsnachfolgers (jetzt: Hamburgischer Versorgungsfonds AöR) erforderlich ist.
8. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist über ihre Beteiligung am LBK hinaus als Trägerin des Universitätsklinikums Eppendorf und daran angeschlossener Häuser im Hamburger Krankenhausmarkt vertreten. Wegen des zu addierenden Marktanteils der Krankenhäuser der LBK und der Freien und Hansestadt Hamburg kam das Bundeskartellamt im o.g. Beschluss zu dem Ergebnis, dass eine marktbeherrschende Stellung der LBK gemeinsam mit der Stadt Hamburg bestehe. Diese werde durch den Erwerb der Mitkontrolle an der LBK Hamburg GmbH durch Asklepios u.a. deshalb verstärkt, weil es durch die Einbringung des Asklepios Westklinikum Hamburg zu einer Marktanteilsaddition komme.
9. Aus diesem Grund wurde der Zusammenschluss am 28. April 2005 nur unter der Auflage der Veräußerung eines der Krankenhäuser der LBK freigegeben. LBK entschied sich zu der Veräußerung des Krankenhauses Eilbek an die Schön-Gruppe, einem privaten Krankenhausbetreiber. Dieser Veräußerung stimmte das Bundeskartellamt zu.
10. Am 8. März 2006 gab das Bundeskartellamt den Erwerb des Altonaer Kinderkrankenhauses in Hamburg durch das Universitätsklinikum Eppendorf „UKE”) nur unter der Auflage der Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile, die die Stadt Hamburg an dem Bethesda Krankenhaus Hamburg Bergedorf hielt, frei. Insoweit bestätigte das Bundeskartellamt seine Auffassung der Marktbeherrschung der Stadt Hamburg gemeinsam mit Asklepios. Der Marktanteilszuwachs durch den Erwerb des Altonaer Kinderkrankenhauses konnte nach Auffassung des Bundeskartellamts nur durch die Veräußerung der Anteile am Bethesda Krankenhaus Bergedorf ausgeglichen werden (Az.: B 10-90/05).
2. Krankenhaus Mariahilf
11. Das Krankenhaus Mariahilf steht in freigemeinnütziger Trägerschaft der Kongregation der barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul in Hildesheim, einer Körperschaft öffentlichen Rechts „Kongregation”). Es liegt im Hamburger Süden in räumlicher Nähe zum LBK-Krankenhaus „Asklepios-Klinik Harburg” „AK Harburg”). Im Hamburger Süden, der durch die Elbe vom Zentrum der Stadt Hamburg abgegrenzt ist, befindet sich als weiteres Plankrankenhaus nur das Wilhelmsburger Krankenhaus „Groß Sand” (257 Planbetten) im Stadtteil Wilhelmsburg, de...