Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschaffungsvorgang für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. der Vergabe … zur Beschaffung von …, Los …

 

Tenor

1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen und unter Berücksichtigung der nachstehenden Rechtsauffassung der Vergabekammer den Bietern Gelegenheit zur Angebotsanpassung und der Antragstellerin Gelegenheit zur Abgabe eines Angebots zu geben. Im Übrigen wird der Nachprüfungsantrag verworfen.

2. Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte. Ihre zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen trägt jede Beteiligte selbst.

 

Tatbestand

I.

1. Die Antragsgegnerin (Ag) ist eine gesetzliche Krankenkasse und beabsichtigt, Rahmenverträge über die … im Wege des offenen Verfahrens in insgesamt … Losen zu vergeben. Die Laufzeit der Verträge soll zwei Jahre betragen.

Die Antragstellerin (ASt) ist als Leistungserbringer nach § 126 Abs. 2 SGB V zur Versorgung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen seit dem 1. September 1990. Sie befindet sich derzeit in einem Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO 13485 bzw. DIN EN ISO 9001 f.f.. Sie ist daran interessiert, ein Angebot für Los … der Ausschreibung (…) abzugeben. Sie hat aber bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 19. November 2007 kein Angebot abgegeben, weil sie sich daran durch die Ausgestaltung der Verdingungsunterlagen gehindert sieht.

Die letzte den Bietern zur Verfügung gestellte Version der Verdingungsunterlagen vom 7. November 2007 enthält hinsichtlich der für den vorliegenden Nachprüfungsantrag relevanten Punkte folgende Festlegungen:

  • Die Ausschreibung erfolgt in … Losen. Die Losaufteilung ist regional, das heißt das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist in … Regionen, orientiert an Postleitzahlgebieten, aufgeteilt. Für jedes Los ist die Anzahl der … patienten der Ag im Jahr 2006 angegeben. Das hier betroffene Los Nr. … umfasst einen Teil … mit … bei der Ag versicherten … patienten im Jahr 2006.
  • Ziffer 6 Abs. 2 der Vertragsbedingungen fordert eine Zertifizierung der Bieter wie folgt:

    „(1) Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der Qualitätsanforderungen … durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System (gem. Ziffer 2) nach.

    (2) Das Qualitätsmanagement-System muss durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft des Deutschen Akkreditierungsrates (DAR) geprüft und abgenommen werden. Die Zertifizierung kann nach den Normen DIN EN ISO 13485 oder DIN EN ISO 9001 f.f. erfolgen.”

    Aus dem den Bietern zur Verfügung gestellten Frage/Antwort-Katalog (Frage 12) ergibt sich, dass die Zertifizierung zwingend im Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgelegt werden muss.

  • In Ziffer 4 der Vertragsbedingungen ist geregelt:

    „Für den Fall der Insolvenz oder anderer Gründe (z.B. Geschäftsaufgabe oder ein anderes dem Auftragnehmer zuzurechnendes Leistungshindernis mit ggf. daraus resultierender Kündigung seitens des Auftraggebers) hat der Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft … zu hinterlegen, um die Fortführung der in diesem Vertrag beschriebenen dienst- und werkvertraglichen Leistungen innerhalb des Zeitraums bis zum Abschluss eines neuen Vertrages durch den Auftraggeber sicherzustellen.”

    Eine entsprechender Hinweis war bereits in der Bekanntmachung enthalten.

  • In der Leistungsbeschreibung ist unter Punkt 2 „Allgemeinen Hinweise” folgende Entgeltregelung getroffen:

    „Im Leistungsverzeichnis ist für den zu erbringenden Leistungsumfang eine Monatspauschale pro Patient incl. aller mit dem Produkt und der Versorgung an fallender Nebenkosten anzugeben (Nettopreis)”

  • Zur Angebotswertung und Zuschlagserteilung ist folgendes geregelt:

    „Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, bzw. die wirtschaftlichste Loskombination unter Zugrundelegung folgender Wertungsfaktoren:

    • Preis

    mit einer Wertung von 75 %

    • Qualität der Leistung

    mit einer Wertung von 25 %

    Unter Qualität der Leistung ist zu verstehen:

    • • Anzahl der Mitarbeiter mit folgenden Qualifikationen

      sowie deren Anteil in Prozent an der Gesamtzahl der Mitarbeiter

    • • Der Auftragnehmer ist – über die vertraglichen Regelungen zur Erreichbarkeit (…) für die Versicherten telefonisch erreichbar ….
    • • Die Lieferung erfolgt in weniger als den vertraglich vorgeschriebenen 48 Stunden nach Anforderung seitens des Versicherten.

      …”

Im Leistungsverzeichnis sind unter dem Stichpunkt „Wertungsschema” die einzelnen Unterkriterien der qualitativen Bewertung nochmals aufgeführt. Außerdem ist die relative Gewichtung dieser Unterkriterien angegeben.

  • In Ziffer 3 Abs. 9 Vertragsbedingungen ist folgende Regelung für den Fall der Rechtsformänderung getroffen:

    „Eine seitens des Auftragnehmers geplante Änderung der Rechtsform ist dem Auftraggeber mit einem Vorlauf von 3 Monaten anzuzeigen. Im Falle der Änderung der Rechtsform hat der Auftragnehmer erneut gem. den Vorgaben des Ausschreibungsverfahren...

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