Entscheidungsstichwort (Thema)
Prüfung eines gemäß § 39 GWB angemeldeten Zusammenschlussvorhabens nach § 36 GWB
Tenor
I.
Das mit Schreiben vom 13. Februar 2004 angemeldete Zusammenschlussvorhaben wird untersagt.
II.
Die Gebühr für diese Entscheidung wird unter Anrechnung der gesondert festzusetzenden Gebühr von […] EUR für die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens auf
[…] EUR
(in Worten: […] Euro)
festgesetzt und den Beteiligten zu 1. – 8. als Gesamtschuldner auferlegt.
Tatbestand
A. Sachverhalt
1)Beteiligte Unternehmen
Die KVS GmbH, Saarlouis, erbringt Verkehrsleistungen mit Bussen im Linien- und Gelegenheitsverkehr und ist schwerpunktmäßig in dem saarländischen Landkreis Saarlouis tätig. Sie wurde im Jahr 2001 gegründet und nahm am 1. Januar 2002 ihren Betrieb auf. Die KVS GmbH verfügt zur Zeit über […] Linienverkehrsgenehmigungen. […] der konzessionierten Linien stellen ausbrechende Verkehre in die Landkreise Völklingen, Merzig-Wadern sowie den Stadtverband Saarbrücken dar. Gemeinsam mit dem französischen Verkehrsunternehmen Les Courriers Mosellans bedient die KVS GmbH die grenzüberschreitende Linie MS 2 zwischen Saarlouis und St. Avold. Laut Angaben auf der unternehmenseigenen Internetseite verfügt die KVS GmbH über 68 eigene Busse. Sie ist zudem Mieterin des Betriebsbahnhofs Saarlouis, auf dem eine Reparaturwerkstatt betrieben wird. Die KVS GmbH ist alleinige Gesellschafterin der KVG Kreis-Verkehrsgesellschaft Saarlouis GmbH, die für die KVS GmbH Verkehrsleistungen im Auftragsverhältnis erbringt. Gesellschafter der KVS GmbH sind die Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellschaft des Landkreises Saarlouis mbH („VE-Saarlouis”) mit 60% und die Kreis-Verkehrsbetriebe Saarlouis Verwaltungs-AG („KVS AG”) mit 40% der Anteile. Die KVS GmbH verfügt über ein Stammkapital von 25.000 EUR.
Die KVS AG war ursprünglich selbst Betreiberin der nunmehr von der KVS GmbH angebotenen Verkehre. Mit der Geschäftsaufnahme durch die KVS GmbH erfolgte eine Übertragung des Verkehrsbetriebes auf die KVS GmbH. Gesellschafter der KVS AG sind die VE-Saarlouis mit 63,9%, die Wirtschaftsbetriebe Saarlouis GmbH mit 25,1% und die Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellschaft der Stadt Dillingen mbH mit 11% der Anteile.
Alleingesellschafter der VE-Saarlouis ist der Landkreis Saarlouis. Alleinige Gesellschafterin der Wirtschaftsbetriebe Saarlouis GmbH ist die Kreisstadt Saarlouis. Alleinige Gesellschafterin der Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellschaft der Stadt Dillingen mbH ist die Stadt Dillingen.
Die RSW Regionalbus Saar Westpfalz GmbH, Saarbrücken, („RSW”) ist ein Nahverkehrsunternehmen, das im Gebiet des Saarlandes und der Westpfalz tätig ist und mit Bussen Verkehrsleistungen im Linien- und Gelegenheitsverkehr anbietet. Im Gebiet des Saarlandes betreibt die RSW die Regional-Buslinien R1 – R10, die Kreis-Buslinien K314, K501, K503, K505, K508 und K601, acht Gemeindelinien, den grenzüberschreitenden Verkehr „SaarLux-Bus” zwischen Saarlouis und Luxemburg Stadt sowie mehrere Ortsverkehre. Die RSW ist alleinige Gesellschafterin der A. Philippi GmbH, die ebenfalls Nahverkehrleistung im Gebiet des Saarlandes anbietet. Alleinige Gesellschafterin der RSW ist die DB Regio AG. Die RSW erzielte im Geschäftsjahr 2002 Umsätze in Höhe von rund 57 Mio. EUR
Die DB Regio AG, Frankfurt am Main, („DB Regio”) erbringt selbst und über ihre Tochtergesellschaften Verkehrsleistungen im Bereich des straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs. Im Geschäftsjahr 2002 erzielte die DB Regio Umsatzerlöse in Höhe von 4,715 Mrd. EUR. Alleinige Gesellschafterin der DB Regio ist die Deutsche Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG, Berlin, („DB-AG”) ist die Konzernobergesellschaft des Deutsche Bahn-Konzerns („DB-Konzern”). Im Geschäftsjahr 2002 erzielte der DB-Konzern einen Konzernumsatz in Höhe von 27,527 Mrd. EUR. Mehr als zwei Drittel der innerhalb der Europäischen Union erzielten Umsätze entfielen dabei auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
2)Zusammenschlussvorhaben
Es ist vorgesehen, dass die RSW von der VE-Saarlouis einen Geschäftsanteil in Höhe von 3.800 EUR und von der KVS AG einen Geschäftsanteil in Höhe von 3.700 EUR erwirbt. Damit ergibt sich bei der KVS GmbH nach dem Zusammenschluss folgende Gesellschafterstruktur:
Gesellschafter |
Geschäftsanteil in Euro |
Geschäftsanteil in Prozent |
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VE-Saarlouis |
11.200 EUR |
44,8% |
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RSW |
7.500 EUR |
30,0% |
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KVS AG |
6.300 EUR |
25,2% |
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Summe |
25.000 EUR |
100,0% |
Insgesamt erwirbt die RSW somit 30% der Geschäftsanteile an der KVS GmbH.
Die VE-Saarlouis, die KVS AG und die RSW schließen einen Konsortialvertrag („KV”), in dem die Ziele der Zusammenarbeit sowie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter näher beschrieben werden. Dieser ergänzt die Regelungen in dem Gesellschaftsvertrag der KVS GmbH („GesV”).
[…]
Der Entscheidung, die RSW als Mitgesellschafter an der KVS GmbH zu beteiligen, war eine Ausschreibung der Beteiligung an der KVS GmbH („KVS-Beteiligung”) vorausgegangen, an der sich mehrere – unter anderem auch größere private, noch ...