Entscheidungsstichwort (Thema)

de-facto-Vergabe von Netzwerkmanagement. Software. der behaupteten de-facto-Vergabe von Netzwerkmanagementsoftware im Rahmen des Vergabeverfahrens „Lieferung von 29 verlegefähigen Access-Netzen für die … (V)”

 

Tenor

1. Der Antrag wird verworfen.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin.

3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin war notwendig.

 

Tatbestand

I.

Die Antragsgegnerin (Ag) modernisiert derzeit in mehreren Schritten das Kommunikationssystem der …, um eine ununterbrochene Führung von Einsätzen – insbesondere im Ausland – zu gewährleisten. Es soll ein leistungsfähiges Gesamtkommunikationssystem geschaffen werden, in dem Sprach- und breitbandiger Datenverkehr …-übergreifend übertragen werden kann und die Interoperabilität zu den bereits vorhandenen nationalen und auch internationalen Kommunikationssystemen sicher gestellt ist. Dieses als „K” bezeichnete System besteht aus dem mobilen Kommunikationssystem „M”, das das Rückgrat „Backbone”) des Kommunikationsnetzes darstellt, und verschiedenen sog. Access-Netzen, die bei Bedarf an das „M” angebunden werden können. Sowohl für das „M” als auch für die Access-Netze wird ein den speziellen Anforderungen der … genügendes Netzwerkmanagement-System benötigt. Für die Ausstattung der … mit modernen Techniken und modernem Gerät ist seitens der Ag das Bundesministerium … zuständig. Diese Zuständigkeit wird innerhalb des BM durch B wahrgenommen. Zur internen Organisation gehört auch die W mit Sitz in G, die mit der Realisierung von „K.” befasst ist.

Die Antragstellerin (ASt) hat eine Netzwerkmanagementsoftware entwickelt, die unter dem Namen E (…) vertrieben wird. E ermöglicht es, anstelle einer Vielzahl von Einzellösungen die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb eines Netzwerks von einer Plattform aus zu unterstützen.

Nach mehreren Vorgesprächen zwischen der W und Vertretern der ASt im Laufe des Jahres 2004 erwarb die Ag im Dezember 2004 eine E-Lizenz. Die Software wurde von der W zu Testzwecken eingesetzt, um die Tauglichkeit von E ür das Projekt „K” zu prüfen. Aufgrund der besonderen Anforderungen der Ag war eine individuelle Anpassung des Standardprodukts E erforderlich. Zudem mussten im Hinblick auf die speziellen Bedürfnisse die Komponenten umgruppiert, namentlich die von einem CENTER-Modul in Zusammenarbeit mit verschiedenen Satelliten (SAT)-Modulen wahrgenommenen Funktionalitäten auf einem D-Modul – … – zusammengeführt werden. Mitte Juni 2005 wurde zwischen Vertretern der ASt und Vertretern der Ag besprochen, dass die Ag zum einen die ASt mit der Entwicklung des D-Moduls beauftragt und zum anderen eine angepasste Version der E-Software für das „M” und die Access-Netze lizenziert, um diese bei den Ausschreibungen im Rahmen des „K”-Projektes beistellen zu können. Darüber hinaus sollte die ASt mit der Wartung beauftragt werden. Auf Vorschlag der Ag wurden die Anpassungsarbeiten für das D-Modul in Form einer F&T-Studie beauftragt und die Leistungen in zwei „Pakete” aufgeteilt, von denen das eine Ende 2005 mit EUR … zzgl. MwSt. und das andere Anfang 2006 mit EUR … zzgl. MwSt. vergütet werden sollte. Kurz vor der geplanten Vertragsunterzeichnung wurde der Vertrag auf Wunsch der Ag so ausgestaltet, dass die für das Jahr 2006 vorgesehene Vergütung erst aufgrund der Ausübung einer „Option” gezahlt würde.

Mit Bekanntmachung vom … 2005 im Supplement zum Amtsblatt der EU hat die Ag durch das IT-AmtBw unter der Nr. … die Lieferung von 29 verlegefähigen Access-Netzen für die Ag (V) im Nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben. Bei den ausgeschriebenen Access-Netzen handelt es sich um mobile Netzwerke, die an dem jeweiligen Einsatzort – … – von der Ag aufgebaut und betrieben werden. Für die Bedienung dieser hochkomplexen Systeme steht jedoch aufgrund der Vielzahl der Auslandsaktivitäten der Bundeswehr spezialisiertes IT-Fachpersonal vor Ort regelmäßig nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die verlegefähigen Access-Netze müssen daher mit minimalem technischen und personellen Aufwand eingerichtet, betrieben und unterhalten werden können. Zudem muss eine konfliktfreie Anbindung an andere Netzwerke der Ag sichergestellt werden. Unter Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung findet sich folgende Vorgabe:

Die 29 verlegefähigen Access-Netze müssen

….

eigenständig konfigurierbar und zu managen sein und dafür über ein plattform- und herstellerunabhängiges Netzmanagementsystem verfügen, ….”

Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endete gemäß Ziffer IV.3.4) der Bekanntmachung am … 2005.

Im Januar 2006 fand in Greding die sog. S-Übung statt, an der sowohl Vertreter der ASt als auch eines Wettbewerbers der ASt teilnahmen. Im Rahmen dieser Übung wurden die bisher erarbeiteten Prozesse getestet, um festzustellen, wie diese ggf. noch weiter optimiert werden können. In diesem Zus...

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