Tenor
1. Der mit Schriftsatz der Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1. vom 21. Juli 2006 angemeldete Zusammenschluss – Zusammenführung der Krankenhäuser in Trägerschaft des ehemaligen Landkreises Hannover und der Krankenhäuser in Trägerschaft der Beteiligten zu 3. in der Beteiligten zu 2. – wird freigegeben.
2. Die Gebühr für die Anmeldung wird auf […] EUR und die Gebühr für die Freigabeentscheidung unter Anrechnung der Gebühr für die Anmeldung auf […] EUR festgesetzt. Die Gesamtgebühr beträgt […] EUR (in Worten: […] Euro). Die Gebühr sowohl für die Anmeldung als auch für die Freigabeentscheidung wird der Beteiligten zu 1. auferlegt.
Tatbestand
1. Das Verfahren betrifft die Zusammenführung der Krankenhäuser des ehemaligen Landkreises Hannover und der Krankenhäuser der Landeshauptstadt Hannover in der Gebietskörperschaft Region Hannover.
I. Vorgeschichte
2. Durch das Gesetz über die Region Hannover vom 5. Juni 2001 (Regionsgesetz) wurde als neuer Gemeindeverband die Gebietskörperschaft Region Hannover gebildet. Diese besteht aus den Gemeinden des ehemaligen Landkreises Hannover und der Landeshauptstadt Hannover. Der Landkreis Hannover und der Kommunalverband Großraum Hannover wurden durch das Gesetz aufgelöst. Die Region Hannover ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Landkreises und des Kommunalverbands. Die Stadt Hannover besteht als Rechtssubjekt fort, überträgt aber bestimmte Aufgaben auf die Region Hannover. § 8 Abs. 4 Regionsgesetz bestimmt u.a., dass die Region Hannover die Trägerschaft der kommunalen Krankenhäuser in ihrem Gebiet übernimmt. Sie übernimmt zudem die Aufgaben nach § 1 des Niedersächsischen Gesetzes zum Bundesgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Nds. KHG).
3. § 85 Abs. 2 Regionsgesetz bestimmt, dass der Übergang der Aufgaben nach § 1 Nds. KHG von der Landeshauptstadt Hannover auf die Region Hannover zu einem zwischen diesen zu vereinbarenden Zeitpunkt, spätestens aber am 1. Mai 2003 in Kraft tritt. Zu diesem Zeitpunkt tritt auch der Wechsel der Trägerschaft ein. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover sieht für die Übernahme den Zeitpunkt des 1. Januars 2003 vor
4. Durch Beschluss der Regionalversammlung vom 5. Juli 2005 hat die Region Hannover mit Wirkung vom 1. Januar 2005 sämtliche Aktiva und Passiva ihrer Krankenhäuser in die Klinikum Region Hannover GmbH eingebracht, die nunmehr die Geschäfte sämtlicher Krankenhäuser im Besitz der Region Hannover führt.
II. Verfahren
5. Die Beschlussabteilung wurde durch Presseberichte auf die Zusammenführung der Krankenhäuser in der Region Hannover aufmerksam. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2005 unterrichtete sie die Klinikum Hannover GmbH über die Anmeldepflichten für Unternehmenszusammenschlüsse nach §§ 35 ff. GWB und forderte sie zur Stellungnahme und ggf. Anmeldung auf.
6. Die Region Hannover und die Klinikum Region Hannover GmbH gingen im Folgenden davon aus, dass eine Anmeldepflicht aufgrund der Umstände des Falls nicht bestehe. Auch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ging in zwei Stellungnahmen davon aus, dass eine Anmeldepflicht nicht bestehe. Die kommunale Neugliederung durch Gründung der Region Hannover unterliege der Hoheit der Bundesländer zur Organisation ihrer Verwaltungsstruktur. Derartige Maßnahmen könnten nicht der Fusionskontrolle nach dem GWB unterworfen werden. Bei der Zusammenführung kommunaler Gebietskörperschaften durch Gesetz könne auch nicht zwischen Neugliederung als solcher und der von der Neugliederung betroffenen unternehmerischen Tätigkeit von kommunalen Gebietskörperschaften unterschieden werden.
7. Nach einem Gespräch mit Vertretern der Region Hannover im Bundeskartellamt am 7. Juli 2006 wurde der Zusammenschluss mit anwaltlichem Schriftsatz vom 21. Juli 2006, eingegangen im Bundeskartellamt per Fax am gleichen Tag, nachträglich angemeldet. Erst mit anwaltlichem Schriftsatz vom 24. August 2006, eingegangen per Post im Bundeskartellamt am 25. August 2006, wurden die Umsatzerlöse der einzelnen Krankenhäuser für die Jahre 2000, 2002 und 2004 sowie Umsatzzahlen des Landkreises Hannover, des Kommunalverbandes Hannover sowie der Region Hannover für die Jahre 2000, 2002 und 2004 mitgeteilt.
8. Mit Schreiben vom 14. August 2006 teilte die Beschlussabteilung dem anwaltlichen Vertreter mit, dass sie gemäß § 40 Abs. 1 GWB in das Hauptprüfverfahren eingetreten sei.
III. Die Verfahrensbeteiligten
1. Region Hannover
9. Die Region Hannover ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und umfasst die Gemeinden des ehemaligen Landkreises Hannover und die Landeshauptstadt Hannover. Durch das Regionsgesetz wurde sie Gesamtrechtsnachfolgerin des Landkreises Hannover und des Kommunalverbandes Großraum Hannover. Sie ist Alleingesellschafterin der Klinikum Region Hannover GmbH, die Trägerin der o.g. von der Zusammenführung betroffenen Krankenhäuser ist. Daneben verfügt sie über verschiedene weitere...